Ich arbeite freiberuflich und verfüge über keine Kassenzulassung. Aus diesem Grunde sollten Sie folgende Punkte beachten:

Erstattung der Kosten durch gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die von mir angebotenen Leistungen nicht.

 


Selbstzahler/Rechnung

Die Beratung auf eigene Rechnung ist ratsam – Sie genießen absolute Vertraulichkeit und Verschwiegenheit und können sicher sein, dass nichts in Ihrer Kranken- oder Personalakte erscheint. Somit sind Sie vollkommen frei von sonst unumgänglichen Berichten und Überweisungen, welche unter Umständen für den Abschluss von z.B. Lebensversicherungen hinderlich sein können.

33 EStG - Psychologische Beratungskosten sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Die nicht von der Krankenkasse ersetzten Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung zählen in Teilen zu außergewöhnlichen Belastungen. Das gilt immer dann, wenn es sich um eine gezielte medizinisch sinnvolle Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt. Fundstelle: FG Münster 12.02.2005. 3 K 2845/02 E


Die Höhe des Honorars/Beratungskosten:

Meine Rechnung geht an Sie und ist von Ihnen nach jeder Sitzung direkt an mich zu zahlen oder zu überweisen. Mit der Vereinbarung eines Termins willigen Sie in diese Konditionen ein. Für meine Leistungen erhebe ich folgende Honorare:

  • Erstgespräch (ca. 30 Minuten):                                 40,00 €
  • Einzelgespräch (Zeitstunde):                                    80,00 €
  • Paargespräch (ca. 60 bis 90 Minuten)                 120,00 €

Häufigkeit und Dauer der Sitzungen:

Häufigkeit und Dauer der Sitzungen im Beratungsprozess werden Sie als Klient(in) und ich als Beraterin entsprechend des Erfolges und Ihrer Wünsche individuell besprechen und vereinbaren.


Ausfallhonorar:

Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vorher abgesagt oder verschoben werden. Sollte das nicht der Fall sein, ist das volle Beratungshonorar zu entrichten.